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   BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94   

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BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94 (https://dejure.org/1994,9750)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1994 - 8 B 151.94 (https://dejure.org/1994,9750)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1994 - 8 B 151.94 (https://dejure.org/1994,9750)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vornahme von Dienstaufgaben unter Vortäuschung einer amtlichen Funktion - Gewährung rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94
    Aus der Tatsache, daß sich das Gericht in seiner Entscheidung nicht mit allen Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten auseinandergesetzt hat, darf jedoch nicht ohne weiteres geschlossen werden, insoweit sei eine Befassung unterblieben; vielmehr ist in der Regel - auch wenn einzelne Punkte in den Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich erörtert werden - von einer umfassenden Prüfung des gesamten unterbreiteten Prozeßstoffs auszugehen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68, S. 63 ).

    Die Überzeugungsbildung des Gerichts beruht in einem solchen Fall nur dann ausnahmsweise nicht auf dem Gesamtergebnis des Verfahrens im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wenn das Gericht in seiner Entscheidung Tatsachen oder Tatsachenkomplexe vernachlässigt, deren Entscheidungserheblichkeit für das Verfahren sich aufdrängt (Urteil vom 25. Juni 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94
    Ob und unter welchen Voraussetzungen Mängel der Sachverhalts- und Beweiswürdigung als Verfahrensfehler im einzelnen geltend gemacht werden können (vgl. dazu Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199, S. 31 und Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - Buchholz, a.a.O., Nr. 225, S. 74), kann hier auf sich beruhen.

    Denn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist unter dem Blickwinkel der Verfahrensrüge jedenfalls nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze zählen (vgl. Beschlüsse vom 14. März 1988, a.a.O., S. 32 und vom 8. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 44.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 325, S. 54).

  • BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 152.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94
    Da das Berufungsgericht diese Frage - wie dargelegt - aufgrund seiner mit zulässigen Verfahrensrügen nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen und unter Heranziehung irrevisibler landesrechtlicher Vorschriften des Kassen- und Haushaltsrechts verneint hat, steht auch die Erfolglosigkeit der nur mit diesem Einwand begründeten Anfechtungsklage fest (vgl. das Berufungsurteil in der Paralellsache BVerwG 8 B 152.94, S. 9 ff.).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94
    Im übrigen ist - ohne daß es hierzu weiterer revisionsgerichtlicher Vertiefung bedürfte - bereits geklärt, daß der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, auf den sich der Kläger beruft, eine rechtsgrundlose Vermögensverschiebung - hier aus dem Bereich des Klägers in denjenigen des Beklagten - voraussetzt (vgl. Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 ; Ossenbühl, NVwZ 1991, 513 ff.).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94
    Im übrigen kann zwar die fehlerhafte Abweisung einer Klage als unzulässig einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO begründen (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94
    Ob und unter welchen Voraussetzungen Mängel der Sachverhalts- und Beweiswürdigung als Verfahrensfehler im einzelnen geltend gemacht werden können (vgl. dazu Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199, S. 31 und Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - Buchholz, a.a.O., Nr. 225, S. 74), kann hier auf sich beruhen.
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94
    Denn dieses Verbot teilt als allgemeiner Grundsatz die Rechtsnatur der Vorschriften, als deren Ergänzung es im konkreten Fall Anwendung findet (vgl. Urteile vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 und vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6, S. 7 ).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94
    Hat das Berufungsgericht aber Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage sich stellen könnte, nicht getroffen, kann die Revision nicht im Hinblick auf diese Rechtsfrage wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309, S. 43).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94
    Die tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist in aller Regel dem materiellen Recht zuzurechnen und deshalb grundsätzlich der Überprüfung auf eine Verfahrensrüge entzogen (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG VI C 91.74 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43, S. 1 und Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8, S. 10 ).
  • BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 151.94
    Die tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist in aller Regel dem materiellen Recht zuzurechnen und deshalb grundsätzlich der Überprüfung auf eine Verfahrensrüge entzogen (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG VI C 91.74 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43, S. 1 und Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8, S. 10 ).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Nachbar - Verwirkung - Bauarbeiten - Nutzlose Aufwendungen

  • BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.11.1990 - 5 B 100.90

    Vertretungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sonstige

  • BVerwG, 08.12.1993 - 6 B 44.93

    Klage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen einer Prüfung zum

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